Rechtsanwalt Martin Franta berät internationale und deutsche Mandanten bei allen verkehrsstrafrechtlichen Thematiken, im Erbrecht sowie im Vertragsrecht, insbesondere im Werkvertrags-, Kauf- und dem allgemeinem Vertragsrecht.
Herr Rechtsanwalt Martin Franta wurde 1959 in Mainz geboren.
Nach dem Abitur studierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Im Jahre 1983 wurde er als einer der jüngsten Anwälte durch die Rechtsanwaltskammer Koblenz zugelassen.
Mit seiner über 30-jährigen beruflichen Erfahrung steht er Ihnen auf allen Rechtsgebieten gerichtlich und außergerichtlich zur Verfügung. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind
- Verkehrs- und Schadenersatzrecht
- Strafrecht mit Verkehrsstrafrecht
- Erbrecht
- Werkvertrags- und privates Baurecht
- Kaufvertrags- und allgemeines Vertragsrecht