Rechtsanwalt Mathias Gelfort berät Unternehmen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts, sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Herr Rechtsanwalt Mathias Gelfort wurde 1971 in Mainz geboren.
Nach seinem Abitur und Ableistung des Wehrdienstes, schloss er eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Landesbank Rhld.-Pf. (heute LRP) ab und studierte anschließend an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaft. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Mainz, Alzey und Frankfurt am Main.
Seit Januar 2002 ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Franta & Gelfort tätig. Seit dem Jahr 2009 ist er Partner der Kanzlei. Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Koblenz gestattet ab November 2006 die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Ab August 2011 darüber hinaus die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht“
Herr Rechtsanwalt Gelfort spricht Englisch.
In seinen Fachgebieten
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
steht er Ihnen als Fachanwalt, daneben auch in allen anderen zivilrechtlichen Gebieten als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.